Fragen und Antworten

Hier listen wir strukturiert die Fragen und Antworten auf, die allgemein beantwortet werden können. Gerne beantworten wir individuelle Fragen telefonisch und persönlich. Die Fragen und Antworten auf dieser Seite werden kontinuierlich ergänzt.

I. Bevor die Betreuungskraft anreist

I. 1. Was ist mein erster Schritt?

Bei Bedarf einer 24-Stunden-Betreuung kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder telefonisch und wir erläutern Ihnen detailliert unser Betreuungskonzept. Zusammen mit Ihnen beginnen wir die Vorbereitung einer 24-Stunden-Betreuung sowie falls erwünscht der Haushaltshilfe. Selbstverständlich übernehmen Sie keine Verpflichtungen solange der Betreuungsdienstleistungsvertrag zwischen Ihnen und der von Ihnen ausgewählten Betreuer/in unterschrieben ist. Bis Ankunft der Betreuungskraft bei Ihnen fallen für Sie auch keinerlei Kosten oder Gebühren an.

I. 2. Sprechen die Betreuer/innen deutsch?

Ja, alle Betreuer/innen haben deutsche Sprachkenntnisse, allerdings auf unterschiedlichem Niveau, angefangen von Grundkenntnissen bis zu fortgeschrittenen Deutschkenntnissen. Von den Sprachkenntnissen hängt in gewissem Umfange auch der Preis einer 24-Stunden-Betreuung und Haushaltshilfe ab. Wir beraten Sie gerne, welches Sprachniveau der Betreuungskraft in Ihrem Falle angebracht ist.   

I. 3. Wie lange dauert es, bis die Betreuungskraft ihre Tätigkeit aufnimmt?

Dies hängt davon ab, ob Sie zum ersten Mal im Rahmen unseres Franchise-Systems eine Betreuungskraft beauftragen oder es sich um einen Wechsel der Betreuungskraft handelt. Dementsprechend beträgt der Zeitraum von der Auswahl der Betreuungskraft durch Sie bis zur Ankunft bei Ihnen 2 bis 6 Wochen. Wir versprechen nichts, was wir nicht halten können.

I. 4. Wie reist die Betreuungskraft an?

Die Betreuungskraft reist mit Flugzeug, Bahn oder Bus an.

I. 5. Wer trägt die Anreisekosten?

Die Anreisekosten werden von dem Auftraggeber getragen. Hierbei wählen die Betreuungskräfte die preislich günstigste Anreisemöglichkeit aus.

II. Arbeitsbedingungen der Betreuungskraft

II. 1. Die Betreuungskraft wird sich eine Zeit lang in unserem Haushalt aufhalten. Was muss ich für sie bereitstellen?

Sie als die betreute Person oder Ihre Angehörigen sollten folgende Aufenthaltsbedingungen sicherstellen: 

  • Lebensmittel täglich für Frühstück, Mittagessen und Abendessen
  • Ein helles möbliertes Zimmer mit Luftzufuhr und mit Bett, Tisch, Stuhl und Schrank, in dem die Betreuungskraft sich allein aufhalten kann
  • Bad und Küche oder zumindest ihre gemeinsame Nutzungsmöglichkeit im Haus. 

II. 2. Wie ist die tägliche Arbeitszeit der Betreuungskraft geregelt?

Niemand kann täglich 24 Stunden arbeiten! Der Ausdruck 24-Stunden-Betreuung und Haushaltshilfe bezieht sich auf die Präsenz und Abrufmöglichkeit der Betreuungskraft.
Die tatsächliche Arbeitszeit sollte langfristig betrachtet täglich 7-8 Stunden nicht überschreiten. Selbstverständlich werden diese 7-8 Stunden auf den ganzen Tag verteilt. Im Allgemeinen wiederholen sich täglich folgende Arbeitsprozesse:

  • Aufstehen, Badezimmer, Ankleiden
  • Frühstückstisch herrichten, Frühstück vorbereiten und servieren
  • Tisch abräumen, Spülmaschine einschalten, Betten machen
  • Toilette
  • Mittagessen kochen
  • Hilfeleistung beim Mittagessen
  • Mittagspause sowohl für den Betreuten als auch für die Betreuungskraft 
  • Haushaltsarbeiten wie Waschen, Bügeln, Ordnung machen
  • Vorbereitung des Abendessens
  • Hilfe beim Abendessen
  • Zu Bett Gehen.

Täglich 2 Stunden Freizeit außerhalb des Haushalts ist für die Betreuungskraft erforderlich.

Selbstverständlich ist dies lediglich ein Beispiel eines Tagesablaufs der Betreuung. Der tatsächliche Betreuungsprozess und Haushaltshilfe kann von diesem Beispiel abweichen und hängt von der konkreten Situation ab.

III. Tätigkeiten bei der 24-Stunden-Betreuung und Haushaltshilfe

III. 1. Welches sind die Arbeiten, die die Betreuungskraft bei der Betreuung und Haushaltshilfe erledigen kann?

Die Betreuungskraft kann jede Tätigkeit ausüben, die bei der Betreuung bzw. im Haushalt anfällt. 

Bei der Betreuung sind es z.B. die folgenden Tätigkeiten: 

  • Abrufbereitschaft in der Nacht
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Spaziergänge und Bewegungsübungen
  • Spiele und Beschäftigung
  • Hilfe beim Gehen und Treppensteigen.

Im Haushalt verrichtet die Betreuungskraft/Haushaltshilfe z.B. folgende Tätigkeiten: 

  • Backen und Kochen
  • Staubsaugen und Staubwischen
  • Reinigung der Küche und des Badezimmers
  • Waschen und Geschirr abwaschen
  • Einkaufen
  • Pflegen von Zimmerpflanzen
  • Pflegen und Ausführen von Haustieren
  • Bett herrichten und frisch beziehen
  • Treppenhaus reinigen
  • Kleinere Garten- und Balkonarbeiten.

Selbstverständlich ist diese Aufzählung nur ein Beispiel. Der jeweilige Tagesablauf hängt von der konkreten Situation ab.

IV. Kosten

IV. 1. Wie hoch ist der Preis für eine 24-Stunden-Betreuung und Haushaltshilfe? 

Der Preis für eine 24-Stunden-Betreuung und evtl. Haushaltshilfe wird individuell vereinbart.  

Nach einem (gerne auch telefonischen) Gespräch erstellen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich einen individuellen Kostenvoranschlag. Beim Abschluss der Betreuungsvereinbarung wird eine monatliche Gesamtsumme festgelegt die alle Kosten beinhaltet. Gewöhnlich liegt sie zwischen 2.800 und 3.000 Euro. Die tatsächliche finanzielle Belastung fällt wegen Pflegegeld für Angehörige/Freunde und evtl. Steuerersparnisse niedriger aus. Wir beraten Sie hierzu gerne.

IV. 2. Aus welchen Kostenbestandteilen setzt sich der Preis für die Betreuung und/oder Haushaltshilfe zusammen? 

Folgende Faktoren gehen in die Preiskalkulation ein: 

  • Ein monatliches Honorar in Abhängigkeit von:
    • dem Schwierigkeitsgrad der Betreuung (z.B. Pflegegrad 1-3; Demenz)
    • der Ausbildung der Betreuungskraft
    • den Deutschkenntnissen der Betreuungskraft
  • Evtl. Zuschlag für weitere zu betreuende oder im Haushalt lebende Personen
  • Zuschlag für Dienst an gesetzlichen Feiertagen
  • Evtl. Zuschlag für gesondert vereinbarte Leistungen
  • Abzüglich Geldwert von Unterkunft und Lebensmitteln. 

V. Rechtliches

V. 1. Arbeitet die Betreuungskraft offiziell in Deutschland? 

Ja. Die Betreuungskraft ist in Deutschland als Gewerbetreibende registriert und bei den zuständigen Behörden einschließlich Finanzamt gemeldet. Sie hat auch eine Betriebshaftpflichtversicherung. 

Impressum