Bei der häuslichen Pflege begründet die Pflegeversicherung einen Anspruch auf Geldleistung, welche den pflegenden Angehörigen zustehen.
Die Höhe des Pflegegeldes für häusliche Pflege beträgt
Pflegegrad | Leistungen |
Pflegegrad 1 | Anspruch auf Beraterbesuche halbjährig |
Pflegegrad 2 | 332 €uro / Monat |
Pflegegrad 3 | 572 €uro / Monat |
Pflegegrad 4 | 764 €uro / Monat |
Pflegegrad 5 | 946 €uro / Monat |
Verhinderungspflegegeld
Wenn pflegende Angehörige verhindert sind und für die Zeit dieser Verhinderung eine “Ersatz-Pflegekraft” finden, stehen der versicherten Person (bis zu maximal 6 Wochen pro Jahr) zur Bezahlung dieser Pflegekraft Geldleistungen der Pflegversicherung zu.
Pflegegrad | Leistungen |
Pflegegrad 1 bis 5 | 2.418 €uro / Jahr |
Erstattungen für Pflegehilfsmittel bei der häuslichen Pflege
Pflegegrad | Leistungen |
Pflegegrad 1 bis 5 | 40 €uro / Monat |
Die Kosten für eine 24‐Stunden‐Betreuung können auch aufgeteilt zwischen den Angehörigen und den Pflegediensten abgerechnet werden. Dazu können die Betreuungskräfte/unsere Franchise-Nehmer mit einem Pflegedienst vor Ort zusammenarbeiten.
Damit besteht die Möglichkeit, diese Geldleistungen für die Angehörigen und etwaige Sachleistung der Pflegedienste in Kombination in Anspruch zu nehmen (Kombinationspflege).
Wir beraten Sie gerne hierzu.