Auf Grund der gültigen länderübergreifenden Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union können EU-Ausländer in Deutschland unternehmerisch tätig werden. Die ungarischen Betreuungskräfte melden ein Gewerbe für die 24-Stunden-Betreuung in Deutschland an und sind im Rahmen uneres Franchise-Konzepts selbständig tätig.
Ihr Verhältnis zu den Betreuungskräften
Vor Aufnahme der Tätigkeit schließt unser Franchise-Nehmer/die Betreuungskraft mit seinem Auftraggeber, das heißt der zu betreuenden Person oder dessen Familienangehörigen, einen Dienstleistungsvertrag über die 24-Stunden-Betreuung ab. In diesem Vertrag werden die Leistungen des Franchise-Nehmers/der Betreuungskraft auf Grundlage einer zuvor gemeinsam mit Ihnen erstellten Bedarfsanalyse vereinbart. Damit entsteht zwischen Ihnen und der Betreuungskraft ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis. Dabei wird das Interesse der zu betreuenden Person sowie der Familienangehörigen größtmöglich berücksichtigt.
Rechtlich gesehen sind die Betreuungskräfte selbständige deutsche Gewerbetreibende, sie handeln im eigenen Namen. Sie sind in Deutschland versichert und bei allen relevanten Behörden gemeldet: Bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern, Gewerbeämtern, Finanzämtern und Ausländerbehörden. Sie verfügen über Kranken- und Gewerbehaftpflichtversicherung.
Die Betreuungskräfte übernehmen die organisatorische und tatsächliche Verantwortung um einem Pflegebedürftigen das Leben zu Hause zu ermöglichen.
Die Betreuungskräfte/unsere Franchise-Nehmer bieten neben Betreuungstätigkeiten gerne auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten an.